Erich Dickten
Im zweiten Fall im Prozess gegen Erich Dickten u.a. widerrief der bereits vom VGH zu 21 Monaten Gefängnis verurteilte und einzige Belastungszeuge Hermann Schmidt seine Aussagen: „Er gibt an, er habe die Angeklagten, die ihm entweder von der KPD oder doch von Ansehen bekannt wären, wahllos genannt, weil die Polizei unter Anwendung von Druckmitteln von ihm verlangt habe, dass er die Namen derjenigen Personen angebe, mit denen er illegal gearbeitet habe.“[1] Da alle Angeklagten die Beschuldigungen in den Vorermittlungen bestritten hatten, gab es keine anderen Beweismittel mehr. Alle neun Angeklagten wurden mangels Beweisen freigesprochen und blieben frei bis auf Erich Dickten. Dickten wurde aus unbekannten Gründen am 30. Juni 1939 wieder in Haft genommen und starb am 27. Juli 1942 im KZ Neuengamme.
[1]LAV NRW W, GSTAH, Nr. 9156, Dickten u.a. 6 O.Js. 135-36.
Angaben zur Verfolgung
Beginn | Ende | Gericht | Urteil | Art | Ort | Grund |
---|---|---|---|---|---|---|
01.07.1933 | 01.04.1935 | Oberlandesgericht Hamm | 21 Mon. | Gef?ngnis | Wuppertal, Gef?ngnis | Politisch / Vorbereitung zum Hochverrat |
12.03.1936 | 08.10.1936 | Oberlandesgericht Hamm | Untersuchungshaft | Wuppertal, Gef?ngnis | Politisch / Vorbereitung zum Hochverrat | |
30.06.1939 | 27.07.1942 | Gef?ngnis KZ nach Haft |
KZ Neuengamme |
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