Heinrich Höck

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gestorben: 
Opfergruppe: 

Höck . war wegen Diebstahls zu vier Monaten Haft und der Unterbringung in eine Trinkerheilanstalt oder Entziehungsanstalt verurteilt worden. Am 20. April 1930 wurde er wegen Trunksucht entmündigt. Am 1. März 1940 „aus Platzgründen im Sammeltransport nach Waldheim überführt“. H. wurde am 8. April 1940 von Waldheim zur Vergasung nach Brandenburg verschleppt.

 

Die ermordeten Forensik-Patienten

 

150 Namen weisen die Transportlisten nach Waldheim auf. Von diesen 150 Personen liegen nur noch 80 Krankenakten im Bundesarchiv Berlin. Ihre Akten tragen den Stempel „Mit dem Sammeltransport von Waldheim wegverlegt.“ Die meisten dieser Kranken wurden in der Gaskammer von Brandenburg ermordet. Eine vollständige Transportliste mit Lebensdaten von allen Ermordeten gibt es nicht. Von den erhalten gebliebenen Akten lässt sich aber folgendes ableiten:

Die meisten Kranken wurden beschuldigt, Verbrechen nach § 175 und § 176 begangen zu haben. Ein kleiner Teil war wegen des Missbrauchs von Kindern verurteilt worden. Die Vielzahl der Einweisungen sind aber mit homosexuellen Handlungen begründet. Die andere große Gruppe waren die Menschen, die in den ärztlichen Diagnosen als „Volksschädlinge“ oder „schwachsinnige Asoziale“ bezeichnet wurden. Viele dieser Patienten waren zwangssterilisiert worden. Außerdem waren unter den Ermordeten auch einige Patienten, die aufgrund einer Alkoholsucht zur Sicherungsverwahrung verurteilt wurden.

Auch ein überzeugter Zeuge Jehovas geriet in die Vernichtungsmaschinerie. Artur R., ein 47-jähriger Buchhalter aus Euskirchen, wurde für unzurechnungsfähig erklärt, weil er offensiv seinen Glauben lebte und nach außen vertrat. 1933 und 1934 verteilte er Broschüren seiner Glaubengemeinschaft. In den Gerichtsunterlagen finden sich seitenlange Predigttexte von ihm und die Richter, die ihn in eine Anstalt einwiesen, berichteten in der Urteilsbegründung von Missionierungsversuchen kurz vor der Urteilsverkündung bei einem Gestapo-Beamten. Außerdem hatte Artur R. vor Gericht angekündigte, dass er aus Glaubensgründen den Dienst in der Wehrmacht verweigern müsse. R. sei „derart von seiner krankhaften Ideenwelt beherrscht, daß er für seine Handlungen als unzurechnungsfähig [...] angesehen werden muss, urteilte das Gericht am 25. September 1936.“1 Auch in Düren blieb er überzeugter Zeuge Jehovas: In der Krankenakte vom 31. Januar 1940 notierten die Pfleger: „Hielt heute nach dem Kaffeetrinken einen Vortrag über seine Glaubensrichtung.“2 Auch er wird in den Tagen nach der Verlegung am 16. April 1940 in Brandenburg ermordet.

Mit der Diagnose „Abnormer Hang zum Querulieren“ wurde der Kaufmann Peter W. in Düren eingeliefert. Er wurde 1935 wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt und eingewiesen, weil er am 30. Januar 1933 einen Kölner Staatsanwalt mit einem Gummiknüppel niedergeschlagen haben soll. Auch nach seiner Freilassung überzog er die Ämter mit seinen Klagen. Wegen des Verstoßes gegen das Heimtückegesetz wurde er wieder in Düren eingewiesen. Am 11. April 1940 wurde er nach Brandenburg transportiert.3

Den Wuppertaler Heinrich H., der am 15. April 1939 sterilisiert wurde, charakterisierte der Anstaltsarzt des Wuppertaler Gefängnisses Dr. Neuhaus wie folgt:

"H. ist ein Volksschädiger, der vom ärztlichen Standpunkt aus gesehen, so lange verwahrt werden müsste, bis die Gefahr des Gesellschaftsfeindlichen Benehmens nicht mehr angenommen werden kann. Ob H. überhaupt social brauchbar wird, erscheint mehr als fraglich.“4

 

H. war wegen Diebstahls zu vier Monaten Haft und der Unterbringung in eine Trinkerheilanstalt oder Entziehungsanstalt verurteilt worden. Am 20. April 1930 wurde er wegen Trunksucht entmündigt. Am 1. März 1940 „aus Platzgründen im Sammeltransport nach Waldheim überführt“. H. wurde am 8. April 1940 von Waldheim zur Vergasung nach Brandenburg verschleppt.5

Dasselbe Schicksal erlitt der 20-jährige Ewald S. Er wurde am 24. Februar 1940, also erst sehr kurz vor den Todestransporten in Düren aufgenommen. 1935 war er wegen „angeborenem Schwachsinn“ zwangssterilisiert worden. Wegen „schweren Diebstahls“, er hatte ein Fahrrad gestohlen, verurteilte ihn das Gericht zur Unterbringung in Düren. Nach dem Gutachten des Sachverständigen war der Angeklagte „ein haltloser schwachsinniger Mensch, der starke asoziale Neigungen hat, der selbst mit den Anforderungen, die das Leben an ihn stellt, nicht fertig wird.“6 In seiner Krankenakte heißt es am 29. Februar 1940 kurz vor dem Abtransport über S.: „Bisher wenig in Erscheinung getreten. Bei der Arbeit ganz fleißig. Am 1.3. wird er „aus Platzgründen im Sammeltransport nach der Landes Heil-und Pflegeanstalt Waldheim i. S überführt.“ 7 Am 16.4.1940 wurde er nach Brandenburg transportiert.

In drei Fällen wurden zu der Diagnose von angeblichem Schwachsinn noch „Asozialität“ und politische Delikte hinzugefügt.

Der Maschinist Friedrich C. hatte zahllose Vorstrafen wegen Bettelei und Diebstahl. Ihm wurde eine „Beschimpfung des Reichs“ zum Verhängnis. Diagnostiziert hatten die Ärzte: „Alkoholismus bei einem gemütsarmen intellektuell beschränkten Psychopathen mit homosexueller Triebeinstellung (Asozial).“8

Die meisten der auf Grund § 42 b nach Düren eingewiesenen „kriminellen Geisteskranken“ waren nach §175 verurteilt worden. Homosexualität wurde in den vorliegenden Krankenakten als geistiger oder seelischer Defekt eingestuft.9 Stellvertretend sei hier an sechs Männer erinnert:

Theodor B. war wegen seinen sexuellen Neigungen in Düren eingesperrt. „Wegen widernatürlicher Unzucht in 21 Fällen“ hatte ihn das Landgericht Düsseldorf zu neun Monaten Haft verurteilt. Die Unterbringung in einer Pflegeanstalt wurde angeordnet. Die Diagnose in diesem Falle: „Als Folge des Schwachsinns ist bei ihm eine sogenannte infantile Homosexualität entstanden.“10 Sein Verbrechen war die versteckte sexuelle Betätigung mit Männern in Düsseldorfer Bedürfnisanstalten.

Max S. war wegen Bettelns und wegen § 175 vorbestraft, 1936 wurde er für ein Jahr ins Arbeitshaus in Köln eingesperrt, weil er als Prostituierter gearbeitet hatte. “Der Angeklagte ist laut Gutachten unzuverlässig, arbeitsscheu und leicht verderblichen Einflüssen zugänglich“11, hieß es. Die Diagnose in Düren bescheinigte ihm „angeborenen Schwachsinn leichten bis mittleren Grades.“12

Wegen Exhibitionismus wurde der 32-jährige Schlosser Paul C. zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Angeblich bat C. selbst um seine „Entmannung“, die 1936 vorgenommen wurde. Die Diagnose lautete: „Psychopathie mit Neigung zu asozialen Handlungen und sexuellen Entgleisungen.“ .13 Er hoffte in Briefen an seinen Vater noch auf baldige Entlassung, aber auch er starb in der Gaskammer.

Mit insgesamt 21 Vorstrafen u.a. wegen Körperverletzung gehörte auch der 65-jährige Maurer Josef L. in die nazistische Kategorie des „Asozialen“. Wegen einer Messerstecherei wurde der „Trinker“ in Düren eingewiesen. Aus den Justizakten erfahren wir seine letzten Delikte. Er soll eine Hitler-Büste und ein Hitler-Bild zertrümmert und die Internationale gesungen haben.14

Franz L., 26-jähriger Lagerarbeiter, wurde 1938 wegen „widernatürlicher Unzucht“ verurteilt, Schon 1937 war er zwangssterilisiert worden. Die Diagnose lautete Schizophrenie, obwohl aus den Akten lediglich hervor geht, dass er homosexuell war. Dr. Geller charakterisierte L. am 8.2.40 in einem Gutachten als „faulen nachlässigen Kranken, der sich bisher nicht an Ordnung und regelmäßige Arbeit gewöhnen konnte. Er steht mit allen unzufriedenen Elementen in Verbindung und ist selbst nach dem Bericht der Anstalt in Düren dauernd in Beschwerden und Klagen tätig.“ 15 Der Antrag auf Entlassung wurde am 29. März 1940 vom Gericht zurückgewiesen. Am 1. März.1940 folgte seine Verlegung nach Waldheim, sein letzter Weg führte am 16. April 1940 nach Brandenburg.16

Gottfried D. wurde am 9. Dezember1939 in Düren aufgenommen. Für die Justiz ein „typischer Tippelbruder“. Er wurde verurteilt wegen 18 Fällen „widernatürliche Unzucht“ mit Männern in Bedürfnisanstalten und Lichtspieltheatern in Düsseldorf.17

 

 

1 BAB R 179/11544.

2 Ebd.

3 Vgl. BAB R 179/10512.

4 BAB R 179/1898.

5 Vgl. ebd.

6 BAB R 179/1462.

7 Ebd.

8 BAB R 179/10984. C. wurde am 1.3.1940 nach Waldheim transportiert.

9 Vgl. BAB R 179/11858.

10 BAB R 179/11556.

11 R 179/11537.

12 Ebd.

13 BAB R 179/11560.

14 Vgl. BAB R 179/11842.

15 BAB R 179 / 11711.

16 Vgl. ebd.

17 Vgl. BAB R 179/11856.

 

 

Kommentare

Die ermordeten Forensik-Patienten

150 Namen weisen die
Transportlisten nach Waldheim auf. Von diesen 150 Personen liegen nur
noch 80 Krankenakten im Bundesarchiv Berlin. Ihre Akten tragen den
Stempel „Mit dem Sammeltransport von Waldheim wegverlegt.“ Die
meisten dieser Kranken wurden in der Gaskammer von Brandenburg
ermordet. Eine vollständige Transportliste mit Lebensdaten von allen
Ermordeten gibt es nicht. Von den erhalten gebliebenen Akten lässt
sich aber folgendes ableiten:

Die meisten Kranken
wurden beschuldigt, Verbrechen nach § 175 und § 176 begangen zu
haben. Ein kleiner Teil war wegen des Missbrauchs von Kindern
verurteilt worden. Die Vielzahl der Einweisungen sind aber mit
homosexuellen Handlungen begründet. Die andere große Gruppe waren
die Menschen, die in den ärztlichen Diagnosen als „Volksschädlinge“
oder „schwachsinnige Asoziale“ bezeichnet wurden. Viele dieser
Patienten waren zwangssterilisiert worden. Außerdem waren unter den
Ermordeten auch einige Patienten, die aufgrund einer Alkoholsucht zur
Sicherungsverwahrung verurteilt wurden.

Auch ein überzeugter
Zeuge Jehovas geriet in die Vernichtungsmaschinerie. Artur R., ein
47-jähriger Buchhalter aus Euskirchen, wurde für unzurechnungsfähig
erklärt, weil er offensiv seinen Glauben lebte und nach außen
vertrat. 1933 und 1934 verteilte er Broschüren seiner
Glaubengemeinschaft. In den Gerichtsunterlagen finden sich
seitenlange Predigttexte von ihm und die Richter, die ihn in eine
Anstalt einwiesen, berichteten in der Urteilsbegründung von
Missionierungsversuchen kurz vor der Urteilsverkündung bei einem
Gestapo-Beamten. Außerdem hatte Artur R. vor Gericht angekündigte,
dass er aus Glaubensgründen den Dienst in der Wehrmacht verweigern
müsse. R. sei „derart von seiner krankhaften Ideenwelt beherrscht,
daß er für seine Handlungen als unzurechnungsfähig [...] angesehen
werden muss, urteilte das Gericht am 25. September 1936.“1
Auch in Düren blieb er überzeugter Zeuge Jehovas: In der
Krankenakte vom 31. Januar 1940 notierten die Pfleger: „Hielt heute
nach dem Kaffeetrinken einen Vortrag über seine Glaubensrichtung.“2
Auch er wird in den Tagen nach der Verlegung am 16. April 1940 in
Brandenburg ermordet.

Mit der Diagnose
„Abnormer Hang zum Querulieren“ wurde der Kaufmann Peter W. in
Düren eingeliefert. Er wurde 1935 wegen gefährlicher
Körperverletzung verurteilt und eingewiesen, weil er am 30. Januar
1933 einen Kölner Staatsanwalt mit einem Gummiknüppel
niedergeschlagen haben soll. Auch nach seiner Freilassung überzog er
die Ämter mit seinen Klagen. Wegen des Verstoßes gegen das
Heimtückegesetz wurde er wieder in Düren eingewiesen. Am 11. April
1940 wurde er nach Brandenburg transportiert.3

Den Wuppertaler
Heinrich H., der am 15. April 1939 sterilisiert wurde,
charakterisierte der Anstaltsarzt des Wuppertaler Gefängnisses Dr.
Neuhaus wie folgt:

"H. ist ein
Volksschädiger, der vom ärztlichen Standpunkt aus gesehen, so lange
verwahrt werden müsste, bis die Gefahr des Gesellschaftsfeindlichen
Benehmens nicht mehr angenommen werden kann. Ob H. überhaupt social
brauchbar wird, erscheint mehr als fraglich.“4

 

H. war wegen
Diebstahls zu vier Monaten Haft und der Unterbringung in eine
Trinkerheilanstalt oder Entziehungsanstalt verurteilt worden. Am 20.
April 1930 wurde er wegen Trunksucht entmündigt. Am 1. März 1940
„aus Platzgründen im Sammeltransport nach Waldheim überführt“.
H. wurde am 8. April 1940 von Waldheim zur Vergasung nach Brandenburg
verschleppt.5

Dasselbe
Schicksal erlitt der 20-jährige Ewald S. Er wurde am 24. Februar
1940, also erst sehr kurz vor den Todestransporten in Düren
aufgenommen. 1935 war er wegen „angeborenem Schwachsinn“
zwangssterilisiert worden. Wegen „schweren Diebstahls“, er hatte
ein Fahrrad gestohlen, verurteilte ihn das Gericht zur Unterbringung
in Düren. Nach dem Gutachten des Sachverständigen war der
Angeklagte „ein haltloser schwachsinniger Mensch, der starke
asoziale Neigungen hat, der selbst mit den Anforderungen, die das
Leben an ihn stellt, nicht fertig wird.“
6
In seiner Krankenakte heißt es am 29. Februar 1940 kurz vor dem
Abtransport über S.: „Bisher wenig in Erscheinung getreten. Bei
der Arbeit ganz fleißig. Am 1.3. wird er „aus Platzgründen im
Sammeltransport nach der Landes Heil-und Pflegeanstalt Waldheim i. S
überführt.“
7
Am 16.4.1940 wurde er nach Brandenburg transportiert.

In drei Fällen
wurden zu der Diagnose von angeblichem Schwachsinn noch „Asozialität“
und politische Delikte hinzugefügt.

Der Maschinist
Friedrich C. hatte zahllose Vorstrafen wegen Bettelei und Diebstahl.
Ihm wurde eine „Beschimpfung des Reichs“ zum Verhängnis.
Diagnostiziert hatten die Ärzte: „Alkoholismus bei einem
gemütsarmen intellektuell beschränkten Psychopathen mit
homosexueller Triebeinstellung (Asozial).“8

Die meisten der auf
Grund § 42 b nach Düren eingewiesenen „kriminellen
Geisteskranken“ waren nach §175 verurteilt worden. Homosexualität
wurde in den vorliegenden Krankenakten als geistiger oder seelischer
Defekt eingestuft.9
Stellvertretend sei hier an sechs Männer erinnert:

Theodor B. war wegen
seinen sexuellen Neigungen in Düren eingesperrt. „Wegen
widernatürlicher Unzucht in 21 Fällen“ hatte ihn das Landgericht
Düsseldorf zu neun Monaten Haft verurteilt. Die Unterbringung in
einer Pflegeanstalt wurde angeordnet. Die Diagnose in diesem Falle:
„Als Folge des Schwachsinns ist bei ihm eine sogenannte infantile
Homosexualität entstanden.“10
Sein Verbrechen war die versteckte sexuelle Betätigung mit Männern
in Düsseldorfer Bedürfnisanstalten.

Max S. war wegen
Bettelns und wegen § 175 vorbestraft, 1936 wurde er für ein Jahr
ins Arbeitshaus in Köln eingesperrt, weil er als Prostituierter
gearbeitet hatte. “Der Angeklagte ist laut Gutachten unzuverlässig,
arbeitsscheu und leicht verderblichen Einflüssen zugänglich“11,
hieß es. Die Diagnose in Düren bescheinigte ihm „angeborenen
Schwachsinn leichten bis mittleren Grades.“12

Wegen Exhibitionismus wurde der
32-jährige Schlosser Paul C. zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt.
Angeblich bat C. selbst um seine „Entmannung“, die 1936
vorgenommen wurde. Die Diagnose lautete: „Psychopathie mit Neigung
zu asozialen Handlungen und sexuellen Entgleisungen.“ .
13
Er hoffte in Briefen an seinen Vater noch auf baldige Entlassung,
aber auch er starb in der Gaskammer.

Mit insgesamt 21 Vorstrafen u.a.
wegen Körperverletzung gehörte auch der 65-jährige Maurer Josef L.
in die nazistische Kategorie des „Asozialen“. Wegen einer
Messerstecherei wurde der „Trinker“ in Düren eingewiesen. Aus
den Justizakten erfahren wir seine letzten Delikte. Er soll eine
Hitler-Büste und ein Hitler-Bild zertrümmert und die Internationale
gesungen haben.
14

Franz L.,
26-jähriger Lagerarbeiter, wurde 1938 wegen „widernatürlicher
Unzucht“ verurteilt, Schon 1937 war er zwangssterilisiert worden.
Die Diagnose lautete Schizophrenie, obwohl aus den Akten lediglich
hervor geht, dass er homosexuell war. Dr. Geller charakterisierte L.
am 8.2.40 in einem Gutachten als „faulen nachlässigen Kranken, der
sich bisher nicht an Ordnung und regelmäßige Arbeit gewöhnen
konnte. Er steht mit allen unzufriedenen Elementen in Verbindung und
ist selbst nach dem Bericht der Anstalt in Düren dauernd in
Beschwerden und Klagen tätig.“ 15
Der Antrag auf Entlassung wurde am 29. März 1940 vom Gericht
zurückgewiesen. Am 1. März.1940 folgte seine Verlegung nach
Waldheim, sein letzter Weg führte am 16. April 1940 nach
Brandenburg.16

Gottfried D. wurde
am 9. Dezember1939 in Düren aufgenommen. Für die Justiz ein
„typischer Tippelbruder“. Er wurde verurteilt wegen 18 Fällen
„widernatürliche Unzucht“ mit Männern in Bedürfnisanstalten
und Lichtspieltheatern in Düsseldorf.17

 


1
BAB R 179/11544.

2
Ebd.

3
Vgl. BAB R 179/10512.

4
BAB R 179/1898.

5
Vgl. ebd.

6
BAB R 179/1462.

7
Ebd.

8
BAB R 179/10984. C. wurde am 1.3.1940 nach Waldheim transportiert.

9
Vgl. BAB R 179/11858.

10
BAB R 179/11556.

11
R 179/11537.

12
Ebd.

13
BAB R 179/11560.

14
Vgl. BAB R 179/11842.

15
BAB R 179 / 11711.

16
Vgl. ebd.

17
Vgl. BAB R 179/11856.

18
Kerstin Griese, Die ersten Opfer. Jüdische Psychiatriepatienten in
der Rheinprovinz, in: Frank Sparing/ Marie-Luise Heuer (Hg.),
Erbbiologische Selektion und „Euthanasie“. Psychiatrie in
Düsseldorf während des Nationalsozialismus, Essen 2001, S.
141-158.

19
Schreiben des Reichsinnenministeriums vom 10.1.1941 an den
Oberpräsidenten der Rheinprovinz, in: HStAD Gerichte Rep 372/156,
Bl. 90.

20
ALVR, Nr. 13070, Bl. 57. Die Linnicher Jüdin Dorothea Mendel-Meyer
starb am 13.2.1941 an einer Darminfektion.

21
Moritz Meyer wurde 1942 nach Theresienstadt (1942) und dann nach
Maly Trostinec (1942) deportiert. Die Datenbank des
NS-Dokumentationszentrums Köln weist als Sterbedatum den 16.1.1943
aus.

22
Schreiben von Dr. Max Goldberg an den Direktor der Heil- und
Pflegeanstalt Grafenberg vom 10.2.1941. In: Archiv des
Landschaftsverbandes Rheinland (ALVR), Brauweiler, 13070, Erfassung
und Verlegung genannter jüdischer Patienten von Heil- und
Pflegeanstalten in der Rheinprovinz durch die GEKRAT.

23
Max Goldberg wurde 1942 zuerst nach Theresienstadt und später nach
Auschwitz deportiert. Er wurde für Tot erklärt. ( siehe Datenbank
NS-Dok Köln.)

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