Alfred Böddicker

Wuppertal-Elberfeld, Deutschland
gestorben: 
13. August 1942 KZ Sachsenhausen
Opfergruppe: 
Beruf: 
Steward
Kellner

§ 175

 

Böddicker, Alfred

geb. 18.01.1886, Elberfeld
Todesdatum: 13.08.1942, AL Klinker
Häftlingsnummer(n): 45865

 

http://www.stolpersteine-hamburg.de/index.php?&MAIN_ID=7&p=25&BIO_ID=2118

 

Alfred Böddicker * 1886

Simon-von-Utrecht-Straße 66 Altbau links neben Nr. 66 (Hamburg-Mitte, St. Pauli)

KZ Sachsenhausen

ermordet 13.08.1942

Alfred "Fred" Paul Böddicker, geb. 18.1.1886, inhaftiert 1936 und 1939, gestorben am 13.8.1942 im KZ Sachsenhausen



Simon-von-Utrecht-Straße 65 (Eckernförderstraße 59)



Der Steward und Kellner Alfred Böddicker wurde 1886 als Sohn des

Ehepaars Gertrud (geb. Rieger) und Ferdinand Böddicker in Elberfeld

geboren. Er war in Hamburg NSDAP-Mitglied (Abteilung Seefahrt) und

Mitglied der Deutschen Arbeitsfront (DAF). Fünfmal wurde er wegen

ungenehmigter Abmusterungen von Schiffen und wegen Eigentumsdelikten

bestraft.



Nachdem sein Bekannter Alfred Flanse (gestorben am 14.2.1944 KZ

Majdanek) im April 1936 durch den Nachbarn Karl Saatze denunziert worden

war, nahm die Kriminalpolizei auch Ermittlungen gegen Alfred Böddicker

auf. Saatze: "Was Flanse nun mit den jungen Leuten vorgehabt hat, kann

ich nicht angeben. Wenn ich mich überzeugen wollte, war stets die Tür

verschlossen und das Schlüsselloch zugestopft. ... Ich vermute aber,

dass es sich grösstenteils um Strichjungen handelt, die auf St. Pauli

sich herumtreiben. Es mag sein, dass Flanse diese Jungens auf den Strich

geschickt hat."



Bei der Durchsuchung von Böddickers Zimmer trafen die Beamten dort

den 19-jährigen Messejungen Werner W. an. Wie sich im Verhör

herausstellte, hatten sich die beiden 1933 am Millerntor kennengelernt.

Aus der losen Bekanntschaft entwickelte sich eine Partnerschaft; seit

1935 wohnten sie zusammen.



Am 30. Juli 1936 wurde Alfred Böddicker für diese Beziehung von der

Großen Strafkammer 1 des Landgerichts Hamburg zu einer 18-monatigen

Gefängnisstrafe wegen Vergehens nach § 175 RStGB alter und neuer Fassung

verurteilt. Sein Gnadengesuch vom 13. Juni 1937 war erfolglos. Seine

Entlassung fand am 30. Oktober 1937 aus dem Strafgefängnis

Lübeck-Lauerhof statt.



1939 wurde Alfred Böddicker erneut Opfer einer Denunziation – dieses

Mal durch den ehemaligen Arbeitskollegen Robert B. Vom 10. bis 17. Juni

1939 war Bödicker in polizeilicher "Schutzhaft" im KZ Fuhlsbüttel. Das

Hamburger Landgericht verurteilte ihn im selben Jahr zu drei Jahren

Gefängnis nach § 175 RStGB. Nach einem Jahr in den Emslandlagern wurde

Böddicker im Juni 1940 an die Kriminalpolizei Hamburg überstellt. Für

Mitte 1942 existiert ein Beleg dafür, dass er als "befristeter

Vorbeugungshäftling" ins KZ Sachsenhausen verbracht worden war, wo er am

13. August 1942 ermordet wurde.



© Bernhard Rosenkranz/Ulf BollmannQuellen: StaH 213-8 Staatsanwaltschaft Oberlandesgericht – Verwaltung, Abl. 2,

451 a E 1, 1 d; StaH 213-11 Staatsanwaltschaft Landgericht –

Strafsachen, 10152/36; StaH 242-1 II Gefängnisverwaltung II, Abl. 13 und 16; Müller/Sternweiler, Homosexuelle Männer, 2000, S. 23.

 

Quellenhinweis: 

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