„In den ersten Jahren nach der Machtübernahme wurde mit ganzer Energie der Kampf gegen den Kommunismus und gegen die Sozialdemokratie aufgenommen. [...] So wurden bisher von unseren Strafsenaten über 12.000 Angeklagte wegen Vorbereitung zum Hochverrat verurteilt, meist zu schweren Zuchthausstrafen.[...] Das Oberlandesgericht Hamm hat hier mit eiserner Hand zugegriffen und hat an der Vernichtung des Kommunismus und der Sozialdemokratie seinen ganz wesentlichen Anteil.“1
Rudolf Schneider, einer der verantwortlichen Richter in Hamm, übertrieb in seiner rückblickenden Rede von 1942 keineswegs. Im Zeitraum 1933-1936 verurteilten die vier Strafsenate aus Hamm über 10.000 Personen, die überwiegend aus dem Rhein-Ruhrgebiet stammten. In tagelangen Massenprozessen wurden hauptsächlich Anhänger und Sympathisanten der KPD und ihrer Unterorganisationen verurteilt. 97 % aller vor dem OLG Hamm in den Jahren 1933-1939 verhandelter Hochverratsprozesse betrafen, so die Berechnungen von Niermann, Angehörige der KPD, des KgF, des RFB, des KJVD, der RGO und der Roten Hilfe.2 Bei den Hochverratsverfahren ging es meist um illegalen Waffenbesitz zu „hochverräterischen Zwecken“, um Herstellung und Verteilung von staatsfeindlichen Druckschriften und um den Wiederaufbau der KPD oder ihrer Unterorganisationen.
Nach dem Reichstagsbrand setzte der Terror der SA ein; die für politische Delikte zuständigen Oberstaatsanwälte prüften zunächst nur die politischen Aktivitäten, die bis zu diesem Zeitpunkt strafbar waren. Die ersten Prozesse waren vor allem gegen den schon seit 1929 illegalen RFB und gegen seine Nachfolgeorganisation „Kampfbund gegen den Faschismus“ (KgF) gerichtet.3 Kurz nach der „Machtergreifung“ wurden die rechtlichen und strafverfahrensrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Justiz an vorderster Stelle für die Bekämpfung der innenpolitischen Gegner zur Verfügung stehen konnte. Basierend auf einer langen Tradition der politischen Repression reichten kleine „Korrekturen“ aus, um die Justiz in die Bekämpfung des politischen Gegners einzubinden.4 Die ehemaligen Richter der Weimarer Republik machten sich mit Akribie und Fleiß an die Arbeit, um den „kommunistischen Sumpf'“ trocken zu legen. Es bedurfte weder „personeller Umbesetzungen“, noch „weltanschaulicher Schulungen“, um die Justiz „in die politische Vernichtung kommunistischer Organisationen mit einzubeziehen und die physische Ausschaltung ihrer Anhänger mitzutragen.“5 Die Angst vor dem Bolschewismus war eine entscheidende Gemeinsamkeit zwischen konservativen Eliten und den Nationalsozialisten. Die Richter in Hamm waren nicht unbedingt feste Parteigänger der NSDAP, aber als Angehörige der konservativen Eliten teilten sie mit den Nationalsozialisten den Hass auf die Weimarer Republik, auf die Sozialdemokratie und auf den Kommunismus.6
Richter und Staatsanwälte
„Für die Bearbeitung der politischen Strafsachen sollten nur besonders tüchtige und zuverlässig auf dem Boden der nationalsozialistischen Weltanschauung stehende Beamte zu betrauen sein.“7
Die Richter und die Staatsanwälte waren neben der Gestapo und dem SD die zentralen Akteure bei der Zerstörung der organisierten Arbeiterbewegung im Rhein-Ruhrgebiet und im Speziellen im Untersuchungsgebiet Wuppertal. Ähnlich wie bei der Gestapo agierten in der Frühphase von 1933 bis1937 keineswegs nur fanatisierte junge Parteigänger der NSDAP, die ihre juristische Karriere starten wollten. Die meisten waren bereits in Weimarer Zeiten im Justizdienst in führenden Positionen tätig gewesen. Die für Wuppertal zuständigen Richter und Staatsanwälte waren ebenso keine lang gedienten Nationalsozialisten. So waren die Richter Hermsen und Schneider sowie der Oberstaatsanwalt Albrecht vor 1933 Mitglieder der katholischen Zentrumspartei; gerade diese herausragenden Akteure hatten keinerlei Gewissensprobleme bei der Ausübung ihrer Tätigkeit.
Über die Motivation der (jüngeren) Akteure urteilte Niermann, dass die meisten der Juristen ihre berufliche Chance zum Aufstieg hätten wahrnehmen wollen. Als Nachwuchskräfte hätten sie in der Weltwirtschaftskrise bei begrenzter Stellenzahl umsonst arbeiten müssen, jetzt sei die Arbeit für die NS-Justiz ihr „lang ersehnter Wegbereiter der eigenen bürgerlichen Existenz und Selbstständigkeit“ gewesen.8
Aus der Arbeitsroutine und den sich ständig wiederholenden Verfahrensabläufen ergab sich eine kritiklos akzeptierte Radikalisierung. „Tätige Mitarbeit bei der Verfolgung politischer Gegner des Regimes war“, so führte Niermann aus, „nicht zwangsläufig an eine völlige weltanschauliche und politische Akzeptanz der nationalsozialistischen Ideologie gebunden.“9 Es genügten ideologische Übereinstimmungen im Kampf gegen vermeintliche Unordnung und Umsturzdrohungen der Kommunisten. Der gemeinsame Hass auf die Arbeiterbewegung war wohl die entscheidende Brücke zum Nationalsozialismus, auch wenn man in einzelnen Bereichen wie bei der Frage der Konfessionsschulen der NS-Politik kritisch gegenüberstand.
Insgesamt waren 1933 von 613 Richtern des OLG-Bezirks Hamm nur neun Mitglieder der NSDAP. 1936 sollen es nicht wesentlich mehr gewesen sein.10 Für die in dieser Arbeit untersuchten Gerichtsverfahren waren die Oberstaatsanwälte und die Richter des II. und III. Strafsenats verantwortlich. Den Vorsitz führten im Normalfall Ernst Hermsen und Hermann Massenez. Sie wurden aber regelmäßig von den dienstältesten Senatsmitgliedern vertreten. Für die Wuppertaler Verfahren sind besonders Robert Geck, Karl Krönig und Richard Neise zu nennen. Die Hauptakteure sollen im Folgenden kurz vorgestellt werden:
Rudolf Schneider
Angeführt wurde das Oberlandesgericht Hamm seit Juli 1933 von Rudolf Schneider. Seine Berufung zum OLG-Präsidenten war noch vor der Machtübernahme der Nationalsozialisten erfolgt. Schneider, Jahrgang 1875, hatte in Glatz und Breslau studiert und kämpfte als Frontsoldat im Ersten Weltkrieg. 1924 ernannte ihn das Preußische Justizministerium zum Landgerichtspräsidenten in Beuthen. Schneider, der bis 1933 Mitglied des Zentrums und des katholischen Beamtenbundes war, trat erst 1940 in die NSDAP ein.11 Rudolf Schneider hatte aber offensichtlich keine Mühe sich in die nationalsozialistische Gedankenwelt einzufühlen. Er forderte bereits in seiner Antrittsrede als neuer Oberlandesgerichtspräsident am 14. Juli 1933 seine Mitarbeiter auf, sich „voll und ganz in den Dienst des Nationalsozialismus“ zu stellen.12 „Der begonnene Umbau des Staates muss sich in gleicher Weise auf die Justiz erstrecken. Und es ist das Ziel die Verbindung der Justiz mit dem Volke, die leider gelockert ist, wieder zu festigen, die Gesetze in Einklang zu bringen mit dem deutschen Volksempfinden und die Rechtssprechung volkstümlich zu machen.“13 Einen Monat später erklärte er vor Richtern in Essen: „Die Justiz ist das Fundament des Staates. Unsere Aufgabe ist es, das Fundament der Justiz zu bauen, damit das Dritte Reich fest und sicher ruhen kann. [...] Sache des deutschen Richters ist es nun, das Schwert der Justiz kraftvoll und mit unerbittlicher Strenge zu führen. [...] Das letzte Schwelen des Bürgerkrieges muss von der Justiz zertreten werden.“14 Die untergegangene Weimarer Republik bedeutete für Schneider nicht mehr als „hoffnungslose innenpolitische Zerrissenheit, die Auflösung von Zucht und Ordnung, „tägliche Straßenkämpfe“ und gleichzeitig „wirtschaftlicher Zusammenbruch, drohende Gefahr des Bolschewismus, die Vernichtung des deutschen Wohlstandes und die Austilgung des deutschen Geisteslebens.“15
Ernst Hermsen
Ernst Hermsen wurde 1883 in Essen als Sohn eines Kaufmanns geboren. Seit Oktober 1926 amtierte der promovierte Jurist als Landgerichtsdirektor in Koblenz. Der als „gläubiger Katholik“ bezeichnete Hermsen war von 1924 bis 1933 Mitglied der Zentrums-Partei. Hermsen war nach dem Berufsbeamtengesetz wegen seiner Zugehörigkeit zur Zentrumspartei degradiert worden. Er musste seine Stelle als Landgerichtspräsident in Koblenz aufgeben und wurde als Senatspräsident zum OLG Hamm versetzt.16
Hermsen soll im privaten Umgang den „deutschen Gruß“ verweigert haben und sich für Konfessionsschulen eingesetzt haben. Gleichzeitig war er fanatischer Gegner der Arbeiterbewegung. Auf Eingaben von Beschuldigten, sie wären bei der Gestapo gefoltert worden, verteidigte Hermsen die Misshandlungen offensiv.17 Der Katholik und angebliche Nazigegner Hermsen war einer der diensteifrigsten Vollstrecker des Naziregimes. In einer Beurteilung von 1943 wurde ihm vom Oberlandesgerichtspräsidenten Hans Semler eine hervorragende Befähigung bescheinigt. Er habe sich „drei Jahre lang als Vorsitzender eines erstinstanzlichen Strafsenats [...] hervorragend bewährt und sich um die Niederschlagung der Kommunisten sehr verdient gemacht [...] Hat den Anschluss an die NSDAP noch nicht gefunden, gilt als kirchlich gebunden.“18
Hermsen war aber für die NS-Justiz der ideale Senatsvorsitzende. Er verteidigte sein rigoroses Vorgehen gegen die Arbeiterbewegung wie folgt: „Man sitzt 50, 80 oder noch mehr Angeklagten gleicher Weltanschauung gegenüber, von denen nicht nur viele nach ihrer früheren Zugehörigkeit zu den radikalsten Verbänden [...] zu den schlimmsten Staatsfeinden gehören, sondern auch nach ihren zahlreichen Vorstrafen zu den schlimmsten Verbrecherkreisen zählen. Gewöhnlich werden in der Reihenfolge die Hauptfunktionäre zuerst vernommen. Immer die gleiche Erfahrung: Sie versuchen nicht nur, alle früheren Eingeständnisse als durch die Staatspolizei erpresst wegzuleugnen, sondern auch durch freches Verhalten und propagandistische Bemerkungen den übrigen Genossen den Nacken zu stärken. Kurzum sie wollen ein Dimitroff im Kleinen sein. Der Vorsitzende, der hier nachgibt und nicht mit eiserner Hand, fast brutal gleich im Anfang eingreift, hat verloren. Er bekommt während der Dauer der Verhandlungen nicht mehr die Zügel in die Hand. Geht er dagegen von vornerein entschieden, unter Umständen auch mit Ausdrücken, die vielleicht nicht verkehrsüblich, aber den Leuten verständlich sind, gegen diese Stimmungsmacher vor, so hat er gewonnen und kann gegen die anderen Mitläufer und Verführten anders verfahren.“19
Hermann Massenez
Hermann Massenez wurde 1884 in Bochum als Sohn eines Bergwerksdirektors geboren. Seit 1911 Gerichtsassessor, wurde er im Juni 1914 zum Amtsrichter ernannt. Er diente im Ersten Weltkrieg und wurde mit EK I und EK II ausgezeichnet. Nach dem Krieg kehrte er nach Bochum zurück, wo er 1923 zum Landgerichtsrat und 1926 zum Landgerichtsdirektor ernannt wurde. In die NSDAP trat er zum 1. Mai 1933 ein. Am 1. Mai 1936 wurde er Senatspräsident am OLG in Hamm. 1937 leitete er zunächst den II. Strafsenat, und später nach Hermsens Ausscheiden auch den III. Strafsenat. 1942-1943 amtierte er als Kammervorsitzender des Sondergerichts Dortmund, bevor er 1944 wieder als Vorsitzender an den Hammer Strafsenat zurückkehrte.20
Generalstaatsanwaltschaft Hamm
Die Generalstaatsanwaltschaft (GSTA) Hamm wurde ab 1933 von Generalstaatsanwalt Walter Freiherr von Steinaecker angeführt. Mit Theodor Potjan und Heinrich Albrecht hatte Steinaecker zwei „erfahrene Mitarbeiter an seiner Seite, die sich widerspruchslos auf die Anforderungen der politischen Strafjustiz einstellten und zur vollsten Zufriedenheit des neuen nationalsozialistischen Behördenleiters arbeiteten.“21
Heinrich Albrecht
Heinrich Albrecht, 1897 in Stettin geboren, war bis 1933 Parteigänger des Zentrums. Er war bereits seit 1931 bei der GSTA in Hamm als Staatsanwalt beschäftigt. Als weitere Staatsanwälte fungierten für den Wuppertaler Gerichtsbezirk Theodor Potjan und Karl Ulrich Terjung. Albrecht wurde in nur einem Jahr zum fachlich unumstrittenen Experten für die Organisation und Leitung der expandierenden Hochverratsabteilung und im Januar 1935 wegen „vorzüglicher Bewährung“ zum Oberstaatsanwalt befördert.22 Warum aber auch der Historiker Hans-Eckhard Niermann in seiner Studie zum OLG Hamm Albrecht als „umsichtigen und unermüdlichen Sachbearbeiter“ beurteilt, ist angesichts der erfolterten Geständnisse unverständlich.23
Walter Freiherr von Steinaecker
Walter Freiherr von Steinaecker trat am 1. Juni 1933 sein Amt als Generalstaatsanwalt in Hamm an. Steinaecker war seit Mai 1930 am Landgericht I in Berlin als Oberstaatsanwalt tätig, dort trotz des Verbotes für Justizbedienstete am 1. Dezember 1931 Mitglied der NSDAP geworden und seitdem im Propagandastab der Partei aktiv. Im Oktober 1932 erhielt er deswegen einen Verweis vom zuständigen Generalstaatsanwalt, wurde aber sechs Monate später mit dem Posten des Generalstaatsanwaltes in Hamm belohnt.24
Steinaecker war in seiner Funktion als Jurist, der bereits vor 1933 für den Nationalsozialismus eingetreten war, eine Ausnahme. Er betrieb als Gaufachgruppenleiter des Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ) die parteiideologische Beeinflussung von Richtern und Staatsanwälten im Sinne der NSDAP. In zahlreichen Fachaufsätzen propagierte Steinaecker eine „scharfe und rücksichtslose“ Einstellung gegenüber Kommunisten und „anderen gefährlichen Außenseitern der Volksgemeinschaft“.25 Er forderte z. B. härtere Strafen für Hoch- und Landesverräter, die die „schwersten Verbrechen gegen die Volksgemeinschaft“ überhaupt begingen, genauso wie die Zwangssterilisierung von Verbrechern zum Schutz von Familie und Rasse. Sein Ziel war die Durchsetzung eines Willens- und Gefährdungsstrafrechts.26 Steinaecker amtierte bis November 1935 in Hamm, dann wechselte er als Oberlandesgerichtspräsident nach Breslau. Er resümierte seine vierjährige Tätigkeit als Generalstaatsanwalt in Hamm mit den Worten, er habe dafür gesorgt, „dass alles verschwände, was nicht tauglich für das Dritte Reich und die Aufgaben des Führers war.“27
Hans Semler
Nachfolger von Steinaecker wurde am 1. August 1936 der 34jährige Rechtsanwalt Hans Semler. Semler, Sohn eines Rechtsanwaltes aus Bielefeld, war 1922 als Student Mitglied der NSDAP und SA geworden und nun als „Alter Kämpfer“ prädestiniert für höhere Aufgaben. 1933 wurde der Rechtsanwalt zum Notar bestellt, am 1. August 1936 trat „der älteste nationalsozialistische Kämpfer unter den Juristen“, protegiert u.a. durch Rudolf Hess, sein neues Amt an.28 Zu den größten Schwierigkeiten Semlers gehörte es, dass die im Durchschnitt viel älteren Staatsanwälte und Richter ihn in seinem Amt nur sehr widerwillig akzeptierten. Semler versuchte daher mehrmals, sich durch freiwilliges Melden zur Waffen-SS oder zum Kolonialpolitischen Amt der NSDAP neuen Aufgaben zu widmen, wurde aber immer wieder nach Hamm zurückversetzt. Der Höhepunkt seiner Karriere war die Ernennung zum Hammer Oberlandesgerichtspräsidenten im Dezember 1942.
1 Rede des Oberlandesgerichtspräsidenten Rudolf Schneider am 2.2.1942, Archivschrank OLG Hamm, Bd. 53, Bl. 142.
2 Vgl. Niermann, Durchsetzung, S. 217. Wenn man die Partei- und Organisationszugehörigkeiten aller Angeklagten genauer untersuchen würde und nicht nur die Anklagepunkte, kommt man möglicherweise auf andere Zahlen. Für die Wuppertaler Gewerkschaftsprozesse habe ich eine andere Zusammensetzung festgestellt: Von 1.242 Verfolgten waren 34,93 % in der KPD und KJVD und nur 3,38 % in der SPD und in der SAJ organisiert. 1,76 % gaben andere linke Parteien an. 49,24 % verneinten eine Parteimitgliedschaft.
3 Z.B. der RFB-Prozess Untergau Wuppertal, in: LAV NRW W, GSTAH, Nr. 15478, 15479, 15481.
4 Vgl. Blasius, Dirk: Geschichte der politischen Kriminalität in Deutschland (1800-1980). Eine Studie zu Justiz und Staatsverbrechen, Frankfurt a. M. 1983; Angermund, Ralph: Deutsche Richterschaft 1919-1945, Frankfurt 1990.
5 Niermann, Durchsetzung, S. 218.
6 Vgl. ebd., S. 218.
7 Erlass Gürtners vom 18.12.1934, LAV NRW W, GStAH, Nr. 2781, Bl. 127.
8 Niermann, Durchsetzung, S. 151.
9 Ebd. S. 151.
10 Vgl. ebd., S. 50.
11 Vgl. Rudolf Schneider amtierte bis Dezember 1942.Vgl. Personalakte Schneider, BArch B, R 22, No. S. 2754.
12 Antrittsrede Schneiders vom 14.7.1933, zitiert nach Niermann, Durchsetzung, S. 31.
13 Ebd.
14 Rede von Rudolf Schneider vom 4.8.1933 in Essen, ebd.
15 Rede von Rudolf Schneider vom 30.1.1936, zitiert nach Niermann, Durchsetzung, S. 54-55.
16 Vgl. Schreiben Freislers vom 4.8.1933, LAV NRW W, OLG Hamm, Nr. 1101, Bl. 64.
17 Vgl. Präsident des OLG Hamm Hermsen 1935. Vgl. Hannoversches Nachrichtenblatt, Nr. 41 vom 13.3.1946.
18 Personalakte Hermsen, BArch B, R 22, No. H. 2600. Ein Versuch Hermsen aus den politischen Senaten zu verdrängen scheiterte an der ausdrücklichen Unterstützung der Gestapo. Vgl. Niermann, Durchsetzung, S. 208f.
19 LAV NRW W, OLG, Nr. 2894, Bl. 204.
20 Vgl. Niermann, Durchsetzung, S. 162.
21 Ebd., S. 150.
22 Vgl. ebd.
23 Niermann, Durchsetzung, S. 147.
24 Vgl. Personalakte von Steinaecker, BArch B, R 22, St. No. 4353.
25 Zitiert nach: Niermann, Durchsetzung, S. 51. Im September 1944 kehrte Steinaecker noch einmal nach Hamm zurück und leitete bis zum Kriegsende das OLG als Präsident.
26 Vgl. Niermann, Durchsetzung, S. 52.
27 Zitiert nach: Niermann, Durchsetzung, S. 52.
28 Vgl. ebd., S. 52. Niermann bezieht sich auf die Personalakte von Hans Semler, Archiv OLG Hamm, I S. 1612.