Die öffentliche Meinung und die wissenschaftliche Forschung zum NS-Regime waren lange Zeit gleichermaßen geprägt von dem Bild eines allmächtigen Terrorapparats, der alle Ansätze von Dissens und Widerständigkeit schon im Vorfeld erfolgreich unterdrückt habe. Die Gestapo und die SS schienen die wesentlichen Akteure im NS-Staat zu sein. Andere Institutionen der Verfolgung und Kontrolle wie die Justiz und die DAF mit ihrem Nachrichtendienst wurden ausgeblendet oder zum reinen Befehlsempfänger der Gestapo erklärt.
Erst seit Anfang der 1990er Jahre wurden die vielfach beschriebene Effektivität und die Allmacht der Gestapo angezweifelt.1 Angesichts ihrer relativ geringen Personalausstattung sei die Gestapo kaum zu einer lückenlosen Überwachung der Bevölkerung imstande gewesen. Die Effektivität der Gestapo beruhe auf der massenhaften Kollaboration und Denunziation der Bevölkerung. Mehr noch: Der Staatsterror der Nationalsozialisten hätte sich spätestens nach dem sog. Röhm-Putsch eine breite gesellschaftliche Akzeptanz „erarbeitet“. Nazi-Deutschland wurde zunehmend zu einer sich „selbstüberwachenden Gesellschaft“, wie Robert Gellately formulierte.2
Als zentraler Akteur „im Kampf gegen den Kommunismus“ wurde darüber hinaus die Justiz identifiziert.3 Nach Ernst Fraenkels Studie „Der Doppelstaat“ exekutierte der „außernormative Maßnahmenstaat“ den tiefgreifensten Einbruch im Bereich der Justiz.4 Die - de jure unabhängige - NS-Justiz habe ab 1936 den Charakter einer ausführenden Behörde angenommen. Mehr noch: Die Gestapo habe sich gänzlich der Kontrolle der Justiz entziehen können. Diese Thesen möchte ich am Beispiel der Wuppertaler Gewerkschaftsprozesse überprüfen:
Wie ich in den folgenden Kapiteln zeigen werde, waren die Kräfteverhältnisse zwischen den verschiedenen Repressionsorganen und den Institutionen des NS-Staates in den Jahren 1933-1937 nicht so eindeutig. Das NS-Herrschaftssystem war auch im Vollzug der Repression polykratisch strukturiert und durch Kompetenzkonkurrenz geprägt. Die Senate des Volksgerichtshofes (VGH), der Oberlandesgerichte, aber auch die Generalstaatsanwaltschaften und die Untersuchungsrichter spielten trotz der (behaupteten) Dominanz der Gestapo eine zentrale und eigenständige Rolle bei der Zerstörung der Arbeiterbewegung in Deutschland.
Die neuere Forschung hat zu Recht Abstand genommen von dem Bild eines monolithischen Verfolgungsapparates. Die NS-Forschung hat inzwischen auch die öffentlichen Behörden und die Organisationen der NSDAP, einschließlich ihrer Vorfeldorganisationen, als komplexes Überwachungs- und Verfolgungsnetzwerk entdeckt.5 Die Gestapo wird jetzt als eine Art „Oberaufseher über ein engmaschiges Verfolgungsnetzwerk“6, bestehend aus vielen Verfolgungs- und Überwachungsapparaten, charakterisiert.
Auch die Gestapo in Wuppertal bzw. in Düsseldorf war keine isolierte und allmächtige Verfolgungsinstanz, sondern eingebunden in ein komplexes lokal, regional und reichsweit operierendes Verfolgungs- und Überwachungsnetzwerk. Im Fokus der Untersuchung stehen zunächst Gestapo, SD und der DAF-Geheimdienst „Amt Information“. Neben den Dienststellen des Sicherheitsdienstes der SS (SD) konnte sich die Gestapo bei ihrer Ermittlungstätigkeit auf die unterstützende Zuarbeit verschiedener staatlicher und parteiamtlicher Institutionen wie etwa der „Nachrichtendienste“ der Parteiorganisationen, des weit verzweigten Organisationsnetzes der NSDAP, der Deutschen Arbeitsfront (DAF), aber auch anderer Organisationen wie der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) oder der Nationalsozialistischen Frauenschaft (NS-Frauenschaft) sowie der staatlichen Verwaltungsbehörden verlassen, die Anzeigen erstatteten und ergänzende Informationen über verdächtige Personen und ihr soziales Umfeld lieferten.7
Öffentliche Behörden wie Fürsorgeämter und Parteiorganisationen übernahmen Kontrollaufgaben bei der Familienüberwachung und bei der Nachüberwachung der entlassenen Schutzhäftlinge. Zum ersten Mal in einer Forschungsarbeit über den Nationalsozialismus in Wuppertal wurden die Gewerbeaufsichtsämter einbezogen, die sich überraschend häufig in betriebliche Konflikte einmischten.8
Die Gestapostelle in Düsseldorf verfügte darüber hinaus über exzellente Kontakte zur Fremdenpolizei in den Niederlanden. Spitzelberichte über Wuppertaler im Exil verfassten auch die deutschen Konsulate.9 Unterstützend wirkte zudem ein Netz von bezahlten, erzwungenen oder freiwilligen Zuträgern, Spitzeln und V-Leuten. Denunziationen aus der Bevölkerung spielten im Kampf gegen den politischen Widerstand im Untersuchungsgebiet hingegen nur eine geringe Rolle.
1 Vgl. Rübner, Hartmut: Gestapo-Terror in Wuppertal. Aufbau, Funktion und Praxis einer lokalen Verfolgungsbehörde, MS, S. 1-2. Als Überblick über die aktuelle Forschungslage vgl. Nelles, Dieter/Rübner, Hartmut/Sünker, Heinz: Organisation des Terrors im Nationalsozialismus. Neuere Untersuchungen zum Verhältnis von Gestapo, Bürokratie und Bevölkerung, in: Sozialwissenschaftliche Literatur Rundschau 25 (2002); H. 2 [45], S. 5-27. Zur Gestapo-Forschung: vgl. Johnson, Eric A.: Der nationalsozialistische Terror. Gestapo, Juden und gewöhnliche Deutsche, Berlin 2001; Mallmann, Klaus-Michael/Paul, Gerhard (Hg.): Die Gestapo im Zweiten Weltkrieg. `Heimatfront´ und besetztes Europa, Darmstadt 2000; Mallmann, Klaus-Michael/Paul, Gerhard: Die Gestapo-Mythos und Realität. Darmstadt 1995; Gellately, Robert: Die Gestapo und die deutsche Gesellschaft. Die Durchsetzung der Rassenpolitik 1933-1945, Paderborn u.a. 1993; Paul, Gerhard: Staatlicher Terror und gesellschaftliche Verrohung. Die Gestapo in Schleswig-Holstein. (Schriftenreihe des Instituts für schleswig-holsteinische Zeit- und Regionalgeschichte, Bd. 1), Hamburg 1996.
2 Vgl. Gellately, Robert: Allwissend und allgegenwärtig? Entstehung, Funktion und Wandel des Gestapo-Mythos, in: Paul/Mallmann, Die Gestapo, S. 47-70; Gellately, Die Gestapo 1993.
3 Vgl. Niermann, Durchsetzung.
4 Vgl. Fraenkel, Ernst: Der Doppelstaat, Hamburg 2001.
5 Vgl. Paul, Staatlicher Terror, S. 158-159.
6 Stolle, Michael: Die Geheime Staatspolizei in Baden. Personal, Organisation, Wirkung und Nachwirken einer regionalen Verfolgungsbehörde im Dritten Reich (= Karlsruher Beiträge zur Geschichte des Nationalsozialismus; Bd. 6), Konstanz 2001, S. 346. Vgl. Nelles/Rübner/Sünker, Organisation des Terrors, S. 5-27.